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Zusammenarbeit / Wichtiges

ZUSAMMENARBEIT

Die Erziehungspartnerschaft  


Zusammenarbeit mit den Eltern

Sie als Eltern sind die wichtigste Bezugsperson für Ihr Kind. Unsere 

Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Eltern und mir als Kindertagespflegeperson, zeichnet sich durch Respekt - und vertrauensvollem Umgang aus. Im Mittelpunkt unserer Zusammenarbeit steht die gemeinsame Sorge und das Wohl Ihres Kindes. 

Mir ist es sehr wichtig, dass Sie als Eltern mir Ängste, Sorgen sowie die momentane Situation Ihres Kindes mitteilen, damit ich auf Ihr Kind entsprechend reagieren kann. Das "Tür und Angelgespräch" findet täglich statt. Es ist unverzichtbar für den schnellen Austausch von Informationen wie zum Beispiel das aktuelle Befinden, besondere Ereignisse des Kindes, die Schlafenszeit, die Abholung oder andere Informationen. 

Für Elterngespräche die länger dauern, vereinbaren wir einen Termin. Themen könnten sein ... Entwicklungsstand, Sorgen, Anregungen, Wünsche ...


Zusammenarbeit mit dem Jugendamt 

Ich arbeite eng mit dem Stadtjugendamt München zusammen. Zweimal im Jahr bekomme ich einen Hausbesuch meiner zuständigen Sozialpädagogin des Sozialreferats der Stadt München. Dabei werden meine Kenntnisse und mein Wissen beim Umgang mit den Kindern beobachtet. 

Nach diesem Besuch bekomme ich ein Feedback.


WICHTIGES !

KINDERSCHUTZ NACH § 8 a

Als Kindertagespflegeperson bin ich nach dem Sozialgesetzbuch VIII §8a Abs. 5 zum Kinderschutz verpflichtet. Mit dem Stadtjugendamt/Sozialbürgerhaus habe ich eine Vereinbarung zum Kinderschutz unterzeichnet und werde die Vorgaben sowie Dokumentation bei einer möglichen Gefährdung beachten. An regelmäßigen Fortbildungen zum Thema Kinderschutz nehme ich teil.

LEBENSMITTELHYGIENE UND INFEKTIONSSCHUTZ

Als Kindertagespflegeperson bin ich gesetzlich dazu verpflichtet den Infektionsschutz und die Lebensmittelhygiene zu beachten. 
Die Vorgaben zum Umgang mit Lebensmitteln, persönlicher Hygiene sowie die Hygiene der Tageskinder, werden von mir umgesetzt.

Kranke Kinder, insbesondere mit ansteckenden Krankheiten, können nicht betreut werden. 
Sofern ich wegen Erkrankung nicht betreuen kann, können die Eltern nach erfolgreicher Eingewöhnung die Ersatzbetreuung nutzen, die das Stadtjugendamt bereitstellt.